>> Arbeitnehmerveranlagung
Bei schwankendem Einkommen, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen Geld vom Finanzamt zurückholen!
Beratung in Angelegenheiten der Arbeitnehmerveranlagung und die Abfassung und Übermittlung der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung an die Abgabenbehörden des Bundes als Bote auch auf elektronischem Weg unter Ausschluss jeglicher Vertretung.
in folgenden Fällen können Sie sich voraussichtlich Geld vom Finanzamt zurückholen:
bei niedrigem Einkommen Anspruch auf Negativsteuer
bei Anspruch auf Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag
bei absetzbaren Kinderbetreuungskosten
bei gesetzlicher Unterhaltsverpflichtung für Kinder (Alimente)
bei Anspruch auf Pendlerpauschale
bei Aus- und Weiterbildungskosten
bei Behinderung, Krankheit oder Diätverpflegung
bei auswärtiger Berufsausbildung von Kindern