>> Arbeitnehmerveranlagung

Bei schwankendem Einkommen, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen Geld vom Finanzamt zurückholen!

 

  • Beratung in Angelegenheiten der Arbeitnehmerveranlagung und die Abfassung und Übermittlung der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung an die Abgabenbehörden des Bundes als Bote auch auf elektronischem Weg unter Ausschluss jeglicher Vertretung.

 

in folgenden Fällen können Sie sich voraussichtlich Geld vom Finanzamt zurückholen:

 

  • bei niedrigem Einkommen Anspruch auf Negativsteuer

  • bei Anspruch auf Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag

  • bei absetzbaren Kinderbetreuungskosten

  • bei gesetzlicher Unterhaltsverpflichtung für Kinder (Alimente)

  • bei Anspruch auf Pendlerpauschale

  • bei Aus- und Weiterbildungskosten

  • bei Behinderung, Krankheit oder Diätverpflegung

  • bei auswärtiger Berufsausbildung von Kindern

 

 
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